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Schnelle arbeitsrechtliche Beratung nach einer Kündigung

Sachkundige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ihnen wurde gekündigt?
Bitte scheuen Sie sich nicht, so schnell wie möglich bei uns anzurufen. Lassen Sie die Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Halle umgehend prüfen. Dies gibt Ihnen die notwendigen Erkenntnisse, die Sie benötigen, um schnell zu entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten. Den Arbeitgebern wird genau vorgeschrieben, wie und aus welchen Gründen eine Kündigung erfolgen kann. Der vorgegebene rechtliche Rahmen wurde möglicherweise nicht eingehalten? Mit der Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Halle werden Sie das herausfinden. Wenn die Kündigung anfechtbar ist, können Sie Ihren Arbeitgeber entweder auf Weiterbeschäftigung verklagen oder eine angemessen hohen Abfindung fordern.

Drei-Wochen-Frist beachten!
Wenn Sie auf Ihre Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage reagieren möchten, müssen Sie dies innerhalb von drei Wochen nach deren Zustellung tun. Weil eine Frist eingehalten werden muss, die sich materielle Präklusion nennt. Das heißt, dass es nach dem Ablauf der drei Wochen keine Möglichkeit mehr gibt, dagegen zu klagen.

Kostenlose Beratung
Alle Arbeitnehmer aus Halle und dem südlichen Sachsen-Anhalt können sich bei uns von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Rahmen einer Ersteinschätzung, kostenlos telefonisch beraten lassen. Den Mitgliedern der ArbeitnehmerHilfe Halle steht darüber hinaus, eine vollumfänglich Beratung und Betreuung, von der Fallanalys bis hin zur gründlichen Vorbereitung eines Prozesses auf dem Arbeitsgericht Halle, zu. Von einer Kündigung bedrohte Arbeitnehmer können sofort Mitglied der ArbeitnehmerHilfe Halle werden und erhalten damit eine kostengünstige Möglichkeit ihre Kündigung überprüfen zu lassen und sich zur Wehr zu setzen. Dies kostet Sie im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft pro Kalenderjahr nur 40 Euro.

Terminvereinbarung
Zögern Sie im Falle einer Kündigung bitte nicht, sondern rufen Sie uns umgehend an und besprechen Sie die Ausgangssituation mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dies leitet automatisch die notwendigen nächsten Schritte ein, damit sind Ihre möglichen Ansprüche auf Weiterbeschäftigung oder eine hohe Abfindung und einen guten Arbeitszeugnis gesichert. Melden Sie sich einfach bei uns und vereinbaren Sie einen Termin mit einem Anwalt. Denken Sie daran, wenn die Drei-Wochen-Frist läuft, rufen Sie bitte sofort bei uns an. Sie erreichen die ArbeitnehmerHilfe Halle unter der Nummer 0345-96398920.




Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0345-96398920

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0345-96398920

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

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