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Kostenlose Beratung im Arbeitsrecht

Bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. Halle kann jeder Arbeitnehmer aus Südhessen anrufen und sein arbeitsrechtliches Anliegen vortragen und erhält anschließend eine kostenlose Einschätzung seines Falles von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Darüber hinaus haben die Mitglieder unseres Vereins Anspruch auf umfassende, kostenlose Beratung in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Typische Themen der Beratungen sind:

●    Kündigung, Abfindung und Wiedereinstellung
●    Ungerechtfertigte Abmahnungen
●    Ausbleiben von Lohnzahlungen
●    Betriebsratsgründung
●    Vorbereitung eines Prozesses beim Arbeitsgericht
●    Jugendschutzprobleme
●    Fehlerhafte Arbeitszeugnisse

Unsere Rechtsanwälte erbringen in der ArbeitnehmerHilfe Halle alle Leistungen ehrenamtlich, darum sind die Beratungsleistungen zum Thema Arbeitsrecht für alle Arbeitnehmer kostenlos. Um die allgemeinen Kosten unseres Vereins tragen zu können, berechnen wir unseren Mitgliedern einen Kalenderjahresbeitrag von 40 Euro. Wir hoffen, Sie haben Verständnis dafür, dass der gesamte Leistungsumfang nur den Mitgliedern unseres Vereins zur Verfügung steht.

Kostenlose Vertretung ist unmöglich
Mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) werden die Gebührensätze für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung verbindlich geregelt. In dem Gesetz ist festgelegt, wie der Streitwert ermittelt wird, auf dessen Grundlage die Gebühren berechnet werden. Das Gesetz sieht eine mögliche Erhöhung dieses Gebührensatzes maximal um den Faktor 2,5 vor, wenn im Einzelfall ein erhöhter Aufwand oder besondere Schwierigkeiten angenommen werden. Die Anwälte unseres Vereins berechnen grundsätzlich nur den fairen einfachen Satz, auch damit die Sie immer die volle Kostentransparenz haben. Bei der ArbeitnehmerHilfe Halle gibt es kostenlose Beratungsleistungen, weil diese ehrenamtlich erbracht werden dürfen.

Ergänzung der Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen mit wenigen Ausnahmen nur die Vertretung durch einen Anwalt, nicht jedoch die vorherige Beratung. Die kostengünstige Mitgliedschaft in der ArbeitnehmerHilfe Halle ist deshalb die ideale Ergänzung, um rundum geschützt zu sein.

Antrag auf Prozesskostenhilfe
Jeder Arbeitnehmer, der nicht in der Lage ist, die Kosten für die Vertretung durch einen Anwalt selbst zu tragen, hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Diese umfasst auch die anfallenden Gerichtsgebühren. Die Hilfe ist auch für Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht vorgesehen. Prozesskostenhilfe muss vom Arbeitnehmer oder seinem Anwalt beim zuständigen Arbeitsgericht beantragt werden. Für die Bewerbung gibt es keine besonderen Formerfordernisse.



Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0345-96398920

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0345-96398920

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

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